Zögerlichkeit der Staatsregierung gefährdet Weihnachtsbranche
Zur Untersagung von Weihnachtsmärkten und erneuten Beschränkungen des Dienstleistungs- und Gastgewerbes erklärt der stellvertretende FDP-Landesvorsitzende Tino Günther:
„Die Verhinderung der traditionellen Weihnachtsmärkte kurz vor der Saison treibt Standbetreiber und die gesamte Weihnachtsbranche in Sachsen an den Rand des Ruins. Die Staatsregierung hat bis zum Schluss den Unternehmen Hoffnung gemacht. Hoffnung, obwohl der Ministerpräsident schon seit Wochen Absagen forderte, ohne selbst einen Finger zu rühren. So ungeplant und fahrlässig wie die Absage ist auch die Regelung eines finanziellen Ausgleichs. Ich kann nicht nachvollziehen, warum mit der Absage nicht sofort die Rahmenbedingungen für die Händler geklärt wurden. Die Verwaltung hat den Weihnachtshandel nicht das erste Mal in eine solche Lage gebracht. Man hat Erfahrung mit den Verfahren, da hätten die Hilfen von sächsischer Seite schon am Freitag veröffentlicht werden können. Allein, der Wille zur politischen Umsetzung ist nicht zu sehen. Die Staatsregierung greift mit der Corona-Notfallverordnung zum wiederholten Mal in das Recht der Berufsausübung und die unternehmerische Freiheit von zahlreichen Händlern, Dienstleistern, Gastronomen, Touristikern, Freizeitdienstleistern und anderen ein. Für das Gast- und Tourismusgewerbe müssen die gleichen Hilfen wie 2020 angesetzt werden. Ansonsten droht eine Abwanderung der sächsischen Arbeitskräfte in andere Bundesländer oder das benachbarte Ausland. Vor allem das sächsische Erzgebirge als Weihnachtsland wird mit den Beschlüssen wieder stark getroffen. Die Weihnachtsmarktbetreiber und Aussteller brauchen die November- und Dezember-Hilfen, wie sie 2020 gezahlt wurden. Hilfen müssen zeitnah fließen und nicht erst nach Monaten. Und auch die Überbrückungshilfe III reicht nicht aus, denn die ist viel zu bürokratisch. Hier muss schnell für die Betroffenen nachgebessert werden.“