Urteil zu Corona-Maßnahmen in Sachsen ist Mahnung, kein Freispruch

„Das Urteil ist ein überfälliges Signal: Auch in einer Pandemie gilt das Grundgesetz. Zwei zentrale Eingriffe – nächtliche Ausgangssperren und die Beschränkung von Trauerfeiern und Eheschließungen – wurden für verfassungswidrig erklärt. Gut so. Aber die Liste der staatlichen Übergriffigkeit war 2021 deutlich länger: Schulschließungen, Besuchsverbote in Pflegeheimen, Isolation alter Menschen und flächendeckende Kontaktverbote wurden nun als verfassungsgemäß bewertet. Das mag juristisch vertretbar sein – politisch bleibt es ein massiver Vertrauensbruch.“

Schniebel verweist auf die inzwischen veröffentlichten Akten des Robert Koch-Instituts, aus denen hervorgeht, dass viele Entscheidungen der Staatsregierung unter erheblicher Unsicherheit getroffen wurden – ohne belastbare Datenlage, oft gestützt auf Schätzungen oder Annahmen. „Fehlende Evidenz darf niemals zur Legitimation für tiefgreifende Grundrechtseinschnitte werden. Wer Freiheit nur schützt, wenn es bequem ist, hat sie im Ernstfall schon aufgegeben.“

Aus Sicht der Freien Demokraten sei das Urteil deshalb keine Entwarnung, sondern ein klarer Auftrag: „Künftige Krisen dürfen nicht erneut zu pauschalen Freiheitsentzügen führen. Die Regierung ist in der Pflicht, Verhältnismäßigkeit ernst zu nehmen – und das heißt: Differenzieren, begründen, Alternativen prüfen. Nicht durchregieren, sondern vertrauen.“

Der sächsische FDP-Chef fordert eine politische Aufarbeitung der Corona-Zeit in Sachsen: „Wir brauchen Transparenz über Entscheidungswege, eine Entschuldigung bei den besonders hart Betroffenen – und klare gesetzliche Hürden für zukünftige Eingriffe in Grundrechte. Freiheit ist kein Schönwetterrecht. Und der Rechtsstaat darf sich in der Krise nicht verstecken.“