Landesregierung irrlichtert durch Pandemiepolitik
Corona-Verordnung inkonsequent – Landesregierung irrlichtert durch Pandemiepolitik
Die sächsische Landesregierung hat in dieser Woche über die neue Verordnung zur Regelung der Notfallmaßnahmen im Umgang mit Corona entschieden. Die Freien Demokraten kritisieren die Regelungen als undurchdacht, widersprüchlich und nicht nachhaltig.
Die FDP-Landesvorsitzende Dr. Anita Maaß erklärt dazu: „Solange die Wirksamkeit bisheriger Corona-Maßnahmen nicht dynamisch auf Sinn und Nutzen geprüft wird, ist es irrwitzig, mit weiterhin strengen und teilweise schärferen 2G-Plus Regeln nachzulegen. Es wurde versprochen, bei Unterschreiten von kritischen Inzidenzen und der Belastungsgrenze der Krankenhäuser Verschärfungen zurückzunehmen. Das passiert im Vergleich zu den Regeln vor dem 19. November 2021 nur eingeschränkt. Die aktuell beschlossenen Maßnahmen zeigen keinen mittelfristigen Weg zurück zur Normalität auf. Die Corona-Schutzverordnung ist für die Bevölkerung an vielen Stellen nicht mehr nachvollziehbar und passt sich nicht der tatsächlichen Pandemielage an. Während nun teilweise Tests auch von geimpften Menschen gefordert werden, werden getestete gesunde, aber ungeimpfte Personen von der Nutzung von Angeboten (z. B. im Tourismus) weiterhin ausgeschlossen. Wenn es um den Schutz vor Ansteckungen geht, sollte ein negatives Testergebnis eines geimpften und eines ungeimpften Menschen gleichermaßen anerkannt werden. Ein Ausgrenzen oder Verunglimpfen von Bürgern, die diese hinterfragen, darf nicht stattfinden.
Die Evaluierung aller Schutzmaßnahmen seit März 2020 ist umso wichtiger, je länger die Pandemie andauert. Nur mit gesicherten Erkenntnissen zur Wirksamkeit und klaren, daraus abgeleiteten Hygienekonzepten für alle Branchen sowie Lebensbereiche wird Sachsen den Weg in die Normalität zurückfinden. Die Coronalage ist in ständiger Bewegung und jeden Tag lernen wir Neues über den Umgang mit dem Virus. Neue Erkenntnisse müssen in die Pandemie Bekämpfung einfließen und transparent kommuniziert werden, um das Vertrauen und das Verständnis der Bevölkerung in das Pandemiemanagement zu stärken. Dazu gehören klare Regelungen mit Perspektiven mit einer stufenweisen Neugestaltung der Paragrafen statt einer ungewissen Rückkehroption zu Komplettschließungen.
Die neue Verordnung wirft an zu vielen Stellen Fragen auf. Es ist nicht sinnvoll, dass zum Beispiel an einer Beerdigung, selbst wenn sie im Freien stattfindet, nur 20 Personen teilnehmen dürfen. Ebenso bleibt offen, weshalb Kultur- und Freizeiteinrichtungen teilweise komplett geschlossen bleiben, obwohl alternative Konzepte wie geringe Teilnehmerzahlen oder Testkonzepte nicht einmal diskutiert wurden. Eine Begründung für den Sinn und die Erforderlichkeit von Alkoholverbot und Sperrstunde für Restaurants und Bars gibt es ebenso nicht. Unsinnig ist weiter, aus welchem Grund zwar richtigerweise die Schulen offenbleiben, aber Weiterbildungsangebote oder Angebote der Erwachsenenbildung nicht stattfinden dürfen. Und warum ist ein Urlaub im kleinen Kreis der Familie auf einem Campingplatz oder in der eigenen Ferienwohnung verboten? Die Staatsregierung zeigt mit der Verordnung nur, dass sie weiter durch die Pandemie irrlichtert.“