Kosten von Polizeieinsätzen nicht auf Fußballvereine umlegen
Der Sächsische Landtag und der Landesrechnungshof haben Pläne, die Fußballvereine im Freistaat bei Polizeieinsätzen zur Absicherung der Spiele zu beteiligen und fordern das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) zur Erarbeitung einer rechtlichen Grundlage auf. Die Freien Demokraten lehnen diese Forderung ab.
Dazu erklärt Generalsekretär Philipp Hartewig MdB: „Es ist bezeichnend, dass das Innenministerium selbst dieses Vorhaben derzeit nicht umsetzen will, sondern richtigerweise auf den regelmäßigen Austausch mit den Vereinen setzt.
Die Sicherheit im öffentlichen Raum ist eine hoheitliche Aufgabe. Sie obliegt dem Staat, d.h. in der Praxis der Polizei. Dabei ist völlig unerheblich, ob das Risiko von einer Versammlung, einem Volksfest oder einem Fußballspiel ausgeht.
Der Vorschlag führt zu Unsicherheiten, weil Risiken schwer einzuschätzen sind. Das betrifft insbesondere die Abwägung bei der Planung der eingesetzten Polizisten. Reichen dabei 50 Polizisten oder braucht es 5.000? Darüber wird es Streit geben. Öffentliche Sicherheit darf nicht Verhandlungssache aus Kostenerwägungen werden. Ebenso willkürlich erscheint dabei die vorgeschlagene bzw. notwendigerweise bei der Planung zu schätzende Zuschauergrenze.
Unbestritten ist dabei auch der Mehrwert, den die hiesigen Fußballvereine dem Freistaat und der Breitensportlandschaft, d.h. insbesondere auch den Fußballfachverbänden, verschaffen. Die Clubs machen überregional Stadtmarketing, steigern die Standortattraktivität, sind Wirtschaftsmotor und sorgen direkt und indirekt zu Steuereinnahmen, die jegliche Sicherheitskosten rund um Fußballspiele um ein Vielfaches übersteigen.“