Integrationsgesetz: Neue Regeln führen zu neuer Benachteiligung

Beim geplanten Integrationsgesetz läuft die Staatsregierung Gefahr, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Antidiskrimierungsgesetz zu verstoßen.

„Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Kenia-Koalition sich dieses Themas endlich annimmt und bei der Integration nicht länger mit dem Finger nach Berlin zeigt. Dass sie fast fünf Jahre dafür gebraucht hat, spricht allerdings Bände“, sagt Robert Malorny, Spitzenkandidat der Sächsischen FDP für die Landtagswahl 2024.

Die sächsischen Liberalen sehen es kritisch, dass der Gesetzentwurf der Regierung vorsieht, bei Stellenausschreibungen von Behörden explizit darauf hinzuweisen sei, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht sind.

„Der Passus ist zusätzliche Bürokratie und kann schnell den Eindruck einer Bevorzugung erwecken, auch wenn das sicher nicht gewollt ist“, sagt Robert Malorny. „Letztlich sollte schon nach den Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Antidiskrimierungsgesetz nicht Alter, Geschlecht oder ethnische Abstammung darüber entscheiden, wer eine Stelle bekommt. Gerade im öffentlichen Dienst, wo es auch darum geht, mit dem Geld der Bürger besonders sparsam umzugehen, müssen Stellen mit denjenigen besetzt werden, die dafür die beste Eignung haben. Das wird von ganz allein bei der einen oder anderen Ausschreibung auch ein Mensch mit Migrationshintergrund sein, selbst wenn er die deutsche Sprache noch nicht perfekt beherrscht.“

Statt bürokratischer Schaukastenvorgaben fordert die FDP Sachsen, dass die aktiven Maßnahmen verstärkt werden, Menschen in Arbeit zu bringen. „Von einem Deutsch- oder Fortbildungskurs zum nächsten zu gehen, bringt meist wenig. Besser wäre es, auf allen Ebenen die Zusammenarbeit mit zum Beispiel Industrie und Gastgewerbe zu intensivieren, da dort viele Anlernjobs und unbesetzte Stellen vorhanden sind. Deutsch lernt man beim Arbeiten manchmal schneller als auf der Schulbank“ erklärt Robert Malorny abschließend.