Freiheitliches Namensrecht ist große Erleichterung für sorbische Mitmenschen
Die FDP Sachsen begrüßt Kabinettsbeschluss für ein freiheitlicheres Namensrecht, insbesondere die Erleichterungen für die sorbische Minderheit im Freistaat.
Dazu erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende und Beauftragte der Freien Demokraten für sorbische Angelegenheiten, Matthias Schniebel: „Die vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Namensrechts zeigt die längst überfällige Wertschätzung sorbischer Geschichte und Tradition. Es ist ein Zeichen des Respekts, wenn jeder Sorbe selbst die Entscheidung über eine entsprechende Namensendung treffen kann. Wir sind Justizminister Marco Buschmann für diesen wichtigen Reformvorschlag daher sehr dankbar.“
Erstmals soll die Möglichkeit der Wahl einer geschlechtsangepassten Form des Ehenamens eingeführt werden (§ 1355b BGB-E). Damit ist es für weibliche Angehörige der nationalen Minderheit der Sorben künftig möglich, die in slawischen Sprachen übliche weibliche Abwandlung ihres Namens auch in Personenstandsregister einzutragen sowie diese abzulegen.