Freiheit statt mehr Maßregeln für Kommunen
Zu den Plänen der Novellierung des Kommunalrechts erklärt Dr. Anita Maaß, Landesvorsitzende der FDP Sachsen:
“Mit der Novellierung erweckt die Staatsregierung den Eindruck, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Faktisch höhlt sie die kommunale Selbstverwaltung aber weiter aus und schnürt das finanzielle Korsett der sächsischen Kommunen noch enger. Beispielhaft dafür sind die neuen Vorgaben für Entschädigungen der Ratsarbeit oder die Mindestausstattung der Fraktionsarbeit genannt.
Fraglich ist, wie der Gesetzgeber eine ‚angemessene Aufwandsentschädigung‘ definiert. Diese soll gerade nicht die Gesamtkosten des ehrenamtlichen Engagements aufwiegen, sondern dessen Ausübung unterstützen. Zudem sollen Regelungen für die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger durch den Freistaat per Rechtsverordnung vorgegeben werden können. Dies führt wiederum zu einer Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung!
Außerdem sollen in Gemeinden über 5.000 Einwohnern Fraktionen auch Mittel für deren ‚angemessene personelle Mindestausstattung‘ erhalten. Mit dieser Regelung fehlt der Staatsregierung jegliches Gespür für die kommunale Arbeit der Gemeinden im ländlichen Raum. Die Vorgaben führen zu einer Politisierung der Gremienarbeit, die nicht den bisher überwiegend vorherrschenden sachorientierten Arbeitsweisen in Gemeinden dieser Größenklasse entspricht und für die auch keine praktische Notwendigkeit gesehen wird.
Zudem lehnen wir die Verringerung der Anzahl der Unterstützenden für Wahlanfechtungen ab. Diese verhindert einen zügigen Amtsantritt des Gewählten und öffnet Protesteinsprüchen ‚Tür und Tor‘.
Die Kenia-Koalition ist zu ängstlich, hier im Freistaat mehr Freiheit zu wagen, offensichtlich, weil sie den Kommunen und ihren Vertretern misstraut. Die CDU vergisst für den Koalitionsfrieden mit der Zustimmung zum Gesetz ihre bisherigen Ziele für eine einfache, dafür eigenverantwortliche Kommunale Selbstverwaltung. Doch die Kommunen brauchen mehr Freiheit statt mehr Maßregeln.
Dreist ist aus unserer Sicht zudem, wenn diese zusätzlichen Ausgaben flächendeckend von allen Kommunen gefordert werden, diese jedoch auf den Kosten sitzen bleiben. Wer bestellt, muss auch bezahlen. Mit der Novelle hätte eine deutliche Erhöhung der finanziellen Zuweisungen an die kommunale Ebene verbunden sein müssen. So bleibt der fade Beigeschmack der Entmündigung der sächsischen Städte, Gemeinden und Landkreise, die eigentlich mehr Unterstützung und Entscheidungskompetenzen bräuchten.”