FDP Sachsen: MPK ebnet Weg für neue Migrationspolitik

Philipp Hartewig MdB

Die sächsische FDP unterstützt die Beschlüsse der sog. Ministerpräsidentenkonferenz. Generalsekretär und FDP-Bundestagsabgeordneter Philipp Hartewig erklärt zu den Ergebnissen:

„Die Ministerpräsidentenkonferenz ist auf mehreren Ebenen ein Erfolg. Es ist gut, dass in diesen unruhigen Zeiten Bund und Länder trotz aller Unterschiede in den großen Fragen geeint sind. Die Beschlüsse ebnen den Weg für ein Umdenken in der Migrationspolitik. Die von Bundesjustizminister Buschmann vorgeschlagene Einschränkung beim Asylbewerberleistungsgesetz sorgt für mehr Ordnung: Das Sachleistungsprinzip in Form der Bezahlkarte kommt. Damit werden Barauszahlungen eingeschränkt und der Verwaltungsaufwand in den Kommunen minimiert. Der Freistaat muss dabei insbesondere nun auch für eine einheitliche Umsetzung innerhalb Sachsens sorgen.“

Philipp Hartewig weist dabei auf die Zielsetzung hin, dass Asylverfahren schneller durchgeführt werden sollen: „Asylverfahren für Angehörige von Staaten, bei denen die Anerkennungsquote weniger als 5 % beträgt, werden beschleunigt. Innerhalb von drei Monaten soll ein Asyl- und anschließendes Gerichtsverfahren abgeschlossen sein. Wichtig bleibt zudem, auf europäischer Ebene voranzukommen. Asylverfahren in Drittstaaten wären beispielsweise ein wichtiger weiterer Schritt.“

Auch in puncto Planungsbeschleunigung würden sich die Ergebnisse der MPK sehen lassen können, so Hartewig: „Wir machen Tempo beim Ausbau von Infrastrukturprojekten und bauen gleichzeitig bürokratische Hürden ab. Denn nur mit einer funktionierenden Infrastruktur können wir die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands erhalten und voranbringen.“

Bund und Länder führen beispielsweise eine Stichtagsregelung in den jeweiligen Planungs- und Genehmigungsverfahren ein, die es ermöglicht, dass Änderungen der Sachlage während eines Genehmigungsprozesses nach einem bestimmten Stichtag nicht mehr berücksichtigt werden müssen. Auch wurde sich vorbehaltlich der Vereinbarkeit mit europäischem Recht auf die Nutzung weiterer materieller Präklusion geeinigt.