EU-Chatkontrolle: Freiheit stirbt nicht plötzlich – sondern Nachricht für Nachricht
Die geplante EU-Verordnung zur sogenannten Chatkontrolle ist ein Angriff auf die Freiheit jedes Einzelnen. Unter dem Deckmantel des Kinderschutzes will die EU-Kommission Messenger, E-Mail-Anbieter und Cloud-Dienste verpflichten, private Nachrichten ihrer Nutzer zu durchsuchen – selbst in verschlüsselten Chats. Was als Schutzmaßnahme verkauft wird, ist in Wahrheit der Einstieg in die digitale Massenüberwachung.
„Kein anständiger Mensch stellt den Kampf gegen Kindesmissbrauch infrage. Aber wer glaubt, man könne Kinder schützen, indem man alle Bürger unter Generalverdacht stellt, hat vom Rechtsstaat nichts verstanden“, erklärt Matthias Schniebel, FDP-Landesvorsitzender. „Das ist nichts anderes als ein staatlich verordneter Lauschangriff auf Millionen unschuldiger Menschen.“
Der Vorschlag sieht vor, dass Inhalte automatisch gescannt, analysiert und mit Datenbanken abgeglichen werden – auch dann, wenn kein Verdacht besteht. Technisch soll dies über sogenanntes Client-Side-Scanning geschehen, Nachrichten würden also schon auf dem Gerät überprüft, bevor sie verschlüsselt werden. Damit würde aus sicherer Kommunikation ein digitales Überwachungssystem.
„Wer Verschlüsselung aufweicht, schwächt nicht Kriminelle, sondern den Schutz aller – von Familien über Unternehmen bis zur öffentlichen Verwaltung“, so Schniebel weiter. „Das ist nicht Kinderschutz, das ist Freiheitsabbau im Namen des Guten.“
Aus liberaler Sicht ist der Entwurf ein Dammbruch. Er verletzt das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation, schafft Sicherheitslücken in sensiblen Systemen und öffnet der politischen Versuchung Tür und Tor, Überwachung schrittweise auszuweiten. Schon heute warnen IT-Sicherheitsforscher und Datenschutzexperten in ganz Europa, dass es keine sichere technische Lösung gibt, die verschlüsselte Kommunikation scannt, ohne sie zugleich zu gefährden.
Die FDP fordert deshalb: gezielte Ermittlungen statt Massenüberwachung. Eingriffe in private Chats dürfen nur bei konkretem Verdacht und auf richterliche Anordnung erfolgen. Verschlüsselung muss gesetzlich geschützt bleiben. Statt blindem Datensammeln braucht es mehr Prävention, internationale Kooperation und spezialisierte Ermittler, die Täter gezielt verfolgen – nicht alle Bürger pauschal überwachen.
„Kinderschutz ist eine Pflicht. Aber Freiheit ist das Fundament unserer Demokratie“, betont Schniebel. „Wer beides ernst nimmt, bekämpft Verbrechen mit rechtsstaatlichen Mitteln – und nicht mit Generalverdacht und Überwachungstechnologie.“