Die Namen sind frei - Namensrechtsreform insbesondere für sorbische Mitbürger wichtig
Die FDP Sachsen begrüßt den Beschluss des deutschen Bundestags für ein freiheitlicheres Namensrecht - ein Herzensprojekt der Freien Demokraten. Insbesondere die Erleichterungen für die sorbische Minderheit im Freistaat hilft dabei vielen Betroffenen.
Dazu erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende und Beauftragte der Freien Demokraten für sorbische Angelegenheiten, Matthias Schniebel: „Der Beschluss zum Namensrechts zeigt die längst überfällige Wertschätzung sorbischer Geschichte und Tradition. Es ist ein Zeichen des Respekts, wenn jeder Sorbe selbst die Entscheidung über eine entsprechende Namensendung treffen kann. Wir sind Justizminister Marco Buschmann und der Koalition daher sehr dankbar, dass dies nun endlich angepackt wurde.“
Erstmals wird die Möglichkeit der Wahl einer geschlechtsangepassten Form des Ehenamens eingeführt. Damit ist es für weibliche Angehörige der nationalen Minderheit der Sorben künftig möglich, die in slawischen Sprachen übliche weibliche Abwandlung ihres Namens auch in Personenstandsregister einzutragen sowie diese abzulegen.
Generalsekretär und Mitglied des federführenden Rechtsausschusses des Bundestags, Philipp Hartewig, ergänzt zur Reform: „Wir Freie Demokraten machen das Namensrecht moderner und liberaler. Damit passen wir es an die vielfältigen Lebensrealitäten der Menschen in Deutschland an. Das neue Namensrecht vereinfacht die Wahl von Ehenamen und Geburtsnamen radikal, berücksichtigt auch die Situation von Stiefkindern und Scheidungskindern und entledigt sich aller bisherigen unnötigen Beschränkungen. Viele haben darauf lange gewartet – wir sind es angegangen.“
Die namensrechtlichen Möglichkeiten bei der Geburtsnamens- und Ehenamensbestimmung werden erweitert: Beide Ehegatten und auch ihre Kinder können in Zukunft einen Doppelnamen führen. Auch Kinder, deren Eltern verschiedene Nachnamen tragen, können zukünftig die Nachnamen beider Elternteile als Doppelnamen erhalten – unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Volljährige Kinder, die als Geburtsnamen den Nachnamen eines Elternteils erhalten haben, können diesen einmalig ändern – auf den Nachnamen des anderen Elternteils oder einen Doppelnamen. Doppelnamen können auf einen Namen verkürzt werden.
Hartewig: „Das Gesetz ist aber auch eine Frage des Respekts gegenüber Scheidungskindern, Stiefkindern und Adoptierten. Wenn sich zwei Ehepartner trennen und ein Elternteil wieder seinen früheren Nachnamen annimmt, ist es dem Kind nun möglich, ebenfalls diesen Nachnamen anzunehmen. Auch Stiefkinder können den neuen Ehenamen schneller annehmen und ablegen. Adoptierte Erwachsene können fortan ihren bisherigen Nachnamen behalten statt zwangsläufig den Nachnamen der annehmenden Person zu erhalten.“