Der Staat ist kein Erbe – Erbschaftsteuer reformieren statt weiter verschärfen

Zu den Rekordeinnahmen bei der Erbschaftsteuer im Freistaat erklärt der Landesvorsitzende der FDP Sachsen, Matthias Schniebel:

Sachsen hat 2025 mit 91 Millionen Euro einen Höchststand bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht. Und kaum steigen die Einnahmen, werden neue Begehrlichkeiten geweckt.

Für die FDP ist klar: Die Erbschaftsteuer muss mittelstandsfreundlich reformiert werden, nicht weiter verschärft.

Verschärfung bedeutet, bewusst der ostdeutschen Wirtschaft zu schaden. Denn hier konnten mehr als 40 Jahre lang keine Vermögen aufgebaut werden. Jetzt, wo die erste Generation überhaupt vererben kann, diese Debatte zu führen, ist ein Schlag ins Gesicht der ostdeutschen Länder.

Erbschaften bestehen aus Vermögen, das bereits mehrfach besteuert wurde – durch Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer. Wenn der Staat beim Generationenwechsel erneut zugreift, ist das nichts anderes als eine zusätzliche Substanzbesteuerung.

Matthias Schniebel erklärt: „Wer ein Leben lang arbeitet, spart und investiert, darf erwarten, dass der Staat nicht bei jeder Generation erneut kassiert. Der Staat ist kein Erbe – und schon gar nicht der Hauptbegünstigte.“

Gerade in Sachsen geht es häufig um selbstgenutzte Immobilien und mittelständische Betriebe. Die Erbschaftsteuer zwingt Erben nicht selten zu Verkäufen oder belastet Unternehmen mit zusätzlichem Finanzierungsdruck – mitten in einer wirtschaftlich schwierigen Lage.

Statt immer neue Verschärfungen zu diskutieren, braucht es einen klaren Schnitt.

Die Freibeträge müssen deutlich angehoben und künftig automatisch an die Inflation angepasst werden, damit normale Wertsteigerungen nicht zu einer schleichenden Mehrbelastung führen.

Kritisch bewertet die FDP Sachsen, dass die Staatsregierung unter Ministerpräsident Michael Kretschmer jede Debatte über Entlastung abblockt, aber bei steigenden Einnahmen schweigt.

Schniebel weiter: „Wenn Sachsen Rekordeinnahmen feiert, während Familien um ihr Eigentum kämpfen, läuft etwas grundlegend falsch. Leistung darf nicht am Lebensende bestraft werden.“

Die Erbschaftsteuer darf nicht zum Instrument staatlicher Mitnahmeeffekte werden, sondern muss fair, planbar und mittelstandsfreundlich ausgestaltet sein.

Eigentum ist ein Grundrecht – kein Selbstbedienungsladen für den Fiskus.