Corona-Aufarbeitung beginnt jetzt – FDP Sachsen fordert Untersuchungsausschuss

Lockdown

Die Pandemie ist vorbei – ihre rechtliche Aufarbeitung beginnt aber erst. Nachdem das Verwaltungsgericht Chemnitz die Ausgangssperre zu Beginn der Corona-Pandemie als rechtswidrig eingestuft hat, fordert die FDP Sachsen nun einen Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags. Dieser soll die Maßnahmen während der Corona-Zeit aufarbeiten und rechtlich auf den Prüfstand stellen.

„Auch uns ist klar, dass der Freistaat damals schnell reagieren musste. Aber die politische-parlamentarische Aufarbeitung ist wichtig, um daraus zu lernen und auf künftige Situationen vorbereitet zu sein“, sagt Dr. Anita Maaß, Vorsitzende der FDP Sachsen. Sie sieht die Erlasse des Sächsischen Sozialministeriums kritisch, da diese ohne parlamentarische Zustimmung erfolgten. Zudem handelte es sich teilweise um „Schüsse ins Blaue“ in Bezug auf die beabsichtigte Wirkung, die Übertragung des Corona-Virus zu verhindern.

Der Zwickauer Unternehmer Billy Bauer hatte vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz gegen das Sächsische Sozialministerium geklagt und diesen Prozess gewonnen. Es ging ihm Medienberichten zufolge um die Feststellung, dass die Ausgangssperre Anfang 2020 rechtswidrig war.

„Eine Ausgangssperre ist ein tiefgreifender Einschnitt in die verfassungsmäßig garantierte persönliche Freiheit, die sonst nur Richter mit stichhaltiger Begründung einschränken dürfen. „Ich lehne es ab, diese weitreichende Kompetenz einem Ministerium des Freistaates Sachsen zuzubilligen“, sagt dazu Dr. Maaß. Sie sieht den demokratischen Rechtsstaat durch das Chemnitzer Urteil gestärkt. „Wir dürfen die Aufarbeitung der Corona-Schutzmaßnahmen aber nicht alleine den Gerichten überlassen. Darum brauchen wir den Untersuchungsausschuss jetzt“, erklärt Dr. Maaß abschließend.